Post von der SOKA / ULAK - was nun?
Übersendung des Stammdatenblattes
Wenn
die
SOKA-BAU
oder
die
Urlaubs-
und
Lohnausgleichskasse
(ULAK)
auf
Ihren
Betrieb
aufmerksam
geworden
ist
und
Ihre
Tätigkeiten
als
baugewerblich
einschätzt,
dann
erhalten
Sie
in
der
Regel
die
Mitteilung,
dass
Sie
nach
den
Informationen
der
SOKA-BAU
berechtigt
und
verpflichtet
seien
am
Sozialkassenverfahren
der
Bauwirtschaft
teilzunehmen
und
werden
aufgefordert,
eine
Betriebsanmeldung
vorzunehmen sowie ein Stammdatenblatt auszufüllen.
Prüfen
Sie,
ggf.
mit
Hilfe
eines
sachkundigen
Anwalts,
vorab,
ob
Ihr
Betrieb
tatsächlich
beitragspflichtig
ist.
Die
im
Stammdatenblatt
aufgeführten
Tätigkeiten
können
fatale
Folgen
für
den
Fortgang
des
Verfahrens
haben,
da
das ausgefüllte Stammblatt eine hohe Beweiskraft hat.
Füllen
Sie
das
Stammdatenblatt
nur
aus,
wenn
Sie
nach
einer
Beratung
sicher
von
einer
Mitgliedschaft
ausgehen.
Aufforderung zur eigenständigen Auskunft
Erhalten
Sie
weitere
Schreiben
der
SOKA-BAU,
in
denen
Sie
gebeten
werden
Auskünfte
über
Ihren
Betrieb
zu
geben,
die
eine
Mitgliedschaft
begründen
könnten,
teilen Sie diese der SOKA nicht mit.
Die
SOKA-BAU
ist
nicht
dazu
berechtigt
von
Ihnen
Auskünfte
zu
verlangen,
die
Voraussetzungen
für
eine
Mitgliedschaft
bilden
könnten.
Die
SOKA-BAU
darf
von
Ihnen
nur
Auskünfte
über
den
Betriebsgegenstand,
Leistungen,
etc.
anfordern,
wenn
Sie
eigenständig
bewiesen
hat,
dass
Ihr
Betrieb
dem
Geltungsbereich
des
VTV unterfällt und Sie Mitglied sind.
Da
die
SOKA-Bau
keine
staatliche
Sozialkasse
ist,
sind
Ihre
Möglichkeiten
zur
eigenständigen
Informationsbeschaffung
aber
begrenzt.
Teilen
Sie
der
SOKA-Bau
eigenständig
Informationen
über
Ihren
Betrieb
mit,
die
eine
Mitgliedschaft
und
Pflicht
zur
Beitragszahlung
begründen
können,
kann
die
SOKA-
Bau
Ihre
Ansprüche
bis
zu
drei
Jahre
rückwirkend
geltend
machen.
Zudem
könnten
sich
straf-
und
bußgeldrechtliche
Konsequenzen
daraus
ergeben,
dass
auch
die
Vorschriften
der
Mindestlohnverordnung,
des
Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes
und
des
Arbeitnehmerentsendegesetzes
u.a.
rückwirkend
Anwendung
finden,
wenn
Ihr
Betrieb
dem
Geltungsbereich der Bautarifverträge unterfällt.
Sind
Sie
unsicher,
ob
und
welche
Auskünfte
Sie
der
SOKA
geben
sollen
oder
nicht,
suchen
Sie
sich
anwaltlichen Rat.
“Wir zeigen Auswege für Sie auf.
Damit Sie nicht Baden gehen”
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